VdS Schadenverhütung hat mehrere Richtlinien zum Verfahren Elektrothermografie erlassen. Diese sind im Einzelnen:
- VdS 2858 „Thermografie in elektrischen Anlagen“
- VdS 2959 „Zertifizierung von Elektrothermografen“
- VdS 2860 „Einheitlicher Untersuchungsbericht“
- VdS 2861 „Liste der VdS-anerkannten Elektrothermografen“
Damit wird einerseits die Thermografie elektrischer Anlagen als Verfahren zur Risikoanalyse einem breiteren Kreis zugänglich gemacht und gleichzeitig durch Definition eines hohen Anforderungsniveaus ein hoher Standard der anerkannten Sachverständigen gewährleistet. Dieses Anforderungsniveau geht dabei in know-how und Technik auch über die gemäß Klausel 3602 geforderte „berührungslose Temperaturmessung“ hinaus, wo auch ein Pyrometer eingesetzt werden könnte.